»Die Vorschrift des §
Die Beschränkung des Mutterschaftsurlaubs auf leibliche. erwerbstätige Mütter ist auch nicht verfassungswidrig. Insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG. Die in §
Ausformung der in Rede stehenden Begünstigung und der mit ihr erstrebte Zweck (vgl. BVerfGE 65, 104, 113).
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