BAG - 31.05.1988 (1 AZR 200/87) - DRsp Nr. 1992/6096
BAG, vom 31.05.1988 - Aktenzeichen 1 AZR 200/87
DRsp Nr. 1992/6096
Widerruf eines bewilligten Urlaubs durch den Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen;(b) Widerruf nur mit eindeutiger Erklärung, also nicht allein aufgrund Aussperrung der Arbeitnehmer während des betreffenden Zeitraums.