Die Parteien streiten über die Zahlung eines Weihnachtsgeldes.
Die Klägerin war auf Grund eines schriftlichen Anstellungsvertrages vom 1. August 1990 seit dem 1. Oktober 1990 in der Steuerberatersozietät H als "Datenverarbeitungskauffrau/Finanzbuchhalterin" beschäftigt. Ab dem 1. Januar 1993 trat der Beklagte in das mit der zum 31. Dezember 1992 aufgelösten Sozietät bestehende Arbeitsverhältnis der Klägerin als alleiniger Arbeitgeber ein.
Der Anstellungsvertrag vom 1. August 1990 lautet - soweit vorliegend von Interesse:
"§ 5 Entgelte
Das monatliche, nachträglich zu zahlende Bruttogehalt beträgt DM 2.900,-
...
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|