BAG - Urteil vom 24.01.2024
10 AZR 436/20
Vorinstanzen:
ArbG Wilhelmshaven, vom 12.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 215/19
LAG Niedersachsen, vom 06.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 76/20

BAG - Urteil vom 24.01.2024 (10 AZR 436/20) - DRsp Nr. 2024/4922

BAG, Urteil vom 24.01.2024 - Aktenzeichen 10 AZR 436/20

DRsp Nr. 2024/4922

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. August 2020 - 6 Sa 76/20 - teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 12. Dezember 2019 - 1 Ca 215/19 - teilweise unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

für den Monat Januar 2019 140,10 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. März 2019,

für den Monat Februar 2019 186,80 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. März 2019,

für den Monat März 2019 384,80 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2019,

für den Monat April 2019 384,80 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2019 und

für den Monat Mai 2019 240,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Juni 2019 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe tariflicher Nachtarbeitszuschläge.

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