1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. August 2020 -
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 12. Dezember 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
für den Monat März 2019 475,31 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2019,
für den Monat April 2019 195,60 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2019 und
für den Monat Mai 2019 244,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Juni 2019 zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte zu 83 % und der Kläger zu 17 % zu tragen.
Die Parteien streiten über die Höhe tariflicher Nachtarbeitszuschläge.
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