LAG Niedersachsen - Urteil vom 01.11.1972 - 6 TaBV 20/72, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 30.01.1973 (1 ABR 1/73) - DRsp Nr. 2007/24408
BAG, Urteil vom 30.01.1973 - Aktenzeichen 1 ABR 1/73
DRsp Nr. 2007/24408
»Tarifliche Ausschlußfristen, nach denen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist (hier: zwei Monate) nach Fälligkeit geltend gemacht werden, erfassen nicht Aufwendungen eines Betriebsratsmitglieds, die es im Hinblick auf seine Mitgliedschaft im Betriebsrat gemacht hat. Diese stehen nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, sondern ergeben sich aus dem von dem Betriebsratsmitglied ausgeübten Amt.«