LAG Hamm, vom 06.10.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 343/53
BAG - Urteil vom 31.03.1955 (2 AZR 49/53) - DRsp Nr. 2007/23128
BAG, Urteil vom 31.03.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 49/53
DRsp Nr. 2007/23128
(Arbeitsentgelt: Arbeitsvertraglich vereinbarte Zulage zu dem jeweiligen TariflohnEine arbeitsvertraglich vereinbarte Zulage zu dem jeweiligen Tariflohn liegt vor, wenn der Arbeitgeber einem Teil der Belegschaft zum Ausgleich für nicht möglichen Akkordlohn über ein Jahr hinweg einen 15%-igen Lohnzuschlag gewährt; die Zulage kann nicht einseitig herabgesetzt werden kann