BayObLG - Beschluß vom 29.01.1996 (3 ObOWi 136/95) - DRsp Nr. 1996/29617
BayObLG, Beschluß vom 29.01.1996 - Aktenzeichen 3 ObOWi 136/95
DRsp Nr. 1996/29617
»Ein Arbeitgeber, der einen nichtdeutschen Arbeitnehmer mit einer erschlichenen, aber nicht nichtigen Arbeitserlaubnis beschäftigt, verstößt während ihrer Gültigkeit nicht gegen § 229 Abs. 1 Nr. 2AFG.«