BSG - Beschluß vom 01.06.2005
B 13 SF 4/05 S
Normen:
GVG § 17a ; SGG § 58 Abs. 1 Nr. 4 § 98 ;
Vorinstanzen:
SG München, vom 29.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 26/05

Beachtlichkeit des Verweisungsbeschlusses

BSG, Beschluß vom 01.06.2005 - Aktenzeichen B 13 SF 4/05 S

DRsp Nr. 2005/12105

Beachtlichkeit des Verweisungsbeschlusses

Wenn das Gericht aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen im Ergebnis zu Unrecht von einem Wohnsitz des Klägers statt im Ausland in einem anderen deutschen Gerichtsbezirk ausgegangen ist, so ist ein Verweisungsbeschluss nicht bereits deshalb unbeachtlich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GVG § 17a ; SGG § 58 Abs. 1 Nr. 4 § 98 ;

Gründe:

I

Zu entscheiden ist ein negativer Kompetenzkonflikt (§ 58 Abs 1 Nr 4 Sozialgerichtsgesetz >SGG<).