EuGH - Urteil vom 14.12.1988
Rs C-280/87
Normen:
EWG/EAGEAG Beamtenstatut Art. 25;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1988, 6433 (Hecq/Kommission)

Beamte - Beschwerende Verfügung - Begriff - Interne Organisationsmaßnahme - Keine beschwerende Verfügung - Ermessen der Verwaltung - Grenzen - Den Betroffenen nach dem Statut zustehende Rechtsstellung - Entsprechung zwischen Besoldungsgruppe und Aufgabenbereich

EuGH, Urteil vom 14.12.1988 - Aktenzeichen Rs C-280/87

DRsp Nr. 2000/4426

Beamte - Beschwerende Verfügung - Begriff - Interne Organisationsmaßnahme - Keine beschwerende Verfügung - Ermessen der Verwaltung - Grenzen - Den Betroffenen nach dem Statut zustehende Rechtsstellung - Entsprechung zwischen Besoldungsgruppe und Aufgabenbereich

(Andre Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften) Eine rein interne Organisationsmaßnahme - wie etwa eine Maßnahme zur Umverteilung der Aufgaben innerhalb einer Verwaltungseinheit -, die nicht geeignet ist, die den Betroffenen nach dem Statist zustehende Rechtsstellung und den Grundsatz der Entsprechung zwischen Besoldungsgruppe und Aufgabenbereich zu beeinträchtigen, stellt keine beschwerende Verfügung im Sinne von Artikel 25 des Statuts dar.