EuGH - Urteil vom 24.03.1988
Rs 228/86
Normen:
EWG/EAGEAG Beamtenstatut;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1988, 1819 (Goossens u. a./Kommission)

Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren - Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen - Modalitäten und Inhalt der Prüfungen - Ermessen des Prüfungsausschusses - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

EuGH, Urteil vom 24.03.1988 - Aktenzeichen Rs 228/86

DRsp Nr. 2000/4410

Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren - Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen - Modalitäten und Inhalt der Prüfungen - Ermessen des Prüfungsausschusses - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

(Jean-Pierre Goossens und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften) Der Prüfungsausschuß verfügt über ein weites Ermessen in bezug auf die Modalitäten und die Einzelheiten der im Rahmen eines Auswahlverfahrens vorgesehenen Prüfungen. Der Gerichtshof darf die Modalitäten des Ablaufs einer Prüfung nur insoweit beanstanden, als es erforderlich ist, um die Gleichbehandlung der Bewerber und die Objektivität der unter diesen getroffenen