EuGH - Beschluß vom 04.05.1988
Rs 95/87
Normen:
EWG/EAGEAG Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2, Art. 91;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1988, 2537 (Contini/Kommission)

Beamte - Klage - Beschwerende Maßnahme - Hilfskraft, die die Zuerkennung der Eigenschaft eines Bediensteten auf Zeit beansprucht - Dienstvertrag

EuGH, Beschluß vom 04.05.1988 - Aktenzeichen Rs 95/87

DRsp Nr. 2000/4414

Beamte - Klage - Beschwerende Maßnahme - Hilfskraft, die die Zuerkennung der Eigenschaft eines Bediensteten auf Zeit beansprucht - Dienstvertrag

(Fiorenzo Contini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften) Beansprucht eine Hilfskraft die Zuerkennung der Eigenschaft eines Bediensteten auf Zeit mit der Begründung, ihre Einstellung als Hilfskraft habe gegen die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten verstoßen, so stellt der Dienstvertrag die beschwerende Maßnahme dar, sofern er nicht, insbesondere anläßlich seiner Verlängerung, geändert worden ist.

Normenkette:

EWG/EAGEAG Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2, Art. 91;

Hinweise:

Vollständiges Aktenzeichen: Rs 95/87 - Fiorenzo Contini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Fundstellen
EuGH Slg. 1988, 2537 (Contini/Kommission)