EuGH - Urteil vom 13.02.1980
Rs 256/78
Normen:
EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2 ; EWG/EAG BeamtStat Art. 72 ; EWG/EAG BeamtStat Art. 17 Abs. 1 des Anhangs ; Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften Art. 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

BEAMTE - SOZIALE SICHERHEIT - ERSTATTUNG VON KRANKHEITSKOSTEN - GLEICHBEHANDLUNG - ANZUWENDENDER WECHSELKURS - WECHSELKURS DES QUARTALS , WÄHREND DESSEN DIE ERSTATTUNG ERFOLGT;

EuGH, Urteil vom 13.02.1980 - Aktenzeichen Rs 256/78

DRsp Nr. 2006/15233

BEAMTE - SOZIALE SICHERHEIT - ERSTATTUNG VON KRANKHEITSKOSTEN - GLEICHBEHANDLUNG - ANZUWENDENDER WECHSELKURS - WECHSELKURS DES QUARTALS , WÄHREND DESSEN DIE ERSTATTUNG ERFOLGT;

»DER GRUNDSATZ DER GLEICHBEHANDLUNG DER BEAMTEN ERFORDERT ES , DASS DER BEI DER ERSTATTUNG DER KRANKHEITSKOSTEN ANZUWENDENDE WECHSELKURS DEM IM ZEITPUNKT DER ERSTATTUNG GELTENDEN KURS MÖGLICHST NAHE KOMMT. DAHER IST DER KURS DES QUARTALS ANZUWENDEN , WÄHREND DESSEN DIE ERSTATTUNG ERFOLGT.«

Normenkette:

EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2 ; EWG/EAG BeamtStat Art. 72 ; EWG/EAG BeamtStat Art. 17 Abs. 1 des Anhangs ; Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften Art. 9 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

1 DIE AM 23. NOVEMBER 1978 EINGEREICHTE KLAGE BEZWECKT IN WESENTLICHEN DIE AUFHEBUNG DER STILLSCHWEIGENDEN ABLEHNUNG DER VON DEM KLAEGER AM 5. JUNI 1978 NACH ARTIKEL 90 ABSATZ 2 DES BEAMTENSTATUTS EINGELEGTEN BESCHWERDE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES GENERALDIREKTORS DER FORSCHUNGSANSTALT ISPRA VOM 14. MÄRZ 1978 , MIT DER EIN AM 2. MÄRZ 1978 GESTELLTER ANTRAG DES KLAEGERS AUF ANWENDUNG VON AKTUALISIERTEN WECHSELKURSEN BEI DER ERSTATTUNG IN ITALIENISCHEN LIRE VON DEM KLAEGER IN DEUTSCHER MARK ENTSTANDENEN KRANKHEITSKOSTEN , DIE GEGENSTAND EINER ABRECHNUNG DER ABRECHNUNGSTELLE ISPRA VOM 20. DEZEMBER 1977 WAREN , ABGELEHNT WURDE.