BAG - Urteil vom 09.09.2020
4 AZR 161/20
Normen:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - § 12 Abs. 2; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - § 15 Abs. 7 S. 3; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 2; Tarifvertrag für den Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg e.V. vom 14.06.2007 idF des Änderungstarifvertrags Nr. 6 (TV-KAH, gültig bis zum 31.07.2018) § 12 Abs. 2; Tarifvertrag für den Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg e.V. vom 14.06.2007 idF des Änderungstarifvertrags Nr. 6 (TV-KAH, gültig bis zum 31.07.2018) § 15 Abs. 5 S. 4; Tarifvertrag für den Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg e.V. vom 14.06.2007 idF des Änderungstarifvertrags Nr. 6 (TV-KAH, gültig bis zum 31.07.2018) Anlage 1 - Entgeltordnung Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 2; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten von Mitgliedern des Krankenhaus-Arbeitgeberverbandes Hamburg vom 14.06.2007 (TVÜ-KAH, gültig bis zum 31.07.2018) § 29b; Landesbezirklicher Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Hamburger Krankenhäuser in das Tarifrecht der VKA (LB ÜTV) vom 01.08.2018 § 1 S. 2 C. Nr. 2 Buchst. b; Landesbezirklicher Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Hamburger Krankenhäuser in das Tarifrecht der VKA (LB ÜTV) vom 01.08.2018 § 2 S. 2 Nr. 14;
Fundstellen:
AP TVöD § 12 Nr. 4
AuR 2021, 138
BB 2021, 179
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 26.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 10/19
ArbG Hamburg, vom 26.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 388/18

Bedeutung der Trennbarkeit von Einzeltätigkeiten für die Bestimmung von Arbeitsvorgängen im TVöD-BT-KTarifliches Funktionsmerkmal als Indiz für einen einheitlichen ArbeitsvorgangPflegedienst mit gleichzeitiger Praxisanleitung für Auszubildende als einheitlicher Arbeitsvorgang in der PatientenversorgungUnbeachtlichkeit einer Zulage als Praxisanleiter für die Bestimmung der Arbeitsvorgänge im Pflegedienst

BAG, Urteil vom 09.09.2020 - Aktenzeichen 4 AZR 161/20

DRsp Nr. 2021/904

Bedeutung der Trennbarkeit von Einzeltätigkeiten für die Bestimmung von Arbeitsvorgängen im TVöD-BT-K Tarifliches Funktionsmerkmal als Indiz für einen einheitlichen Arbeitsvorgang Pflegedienst mit gleichzeitiger Praxisanleitung für Auszubildende als einheitlicher Arbeitsvorgang in der Patientenversorgung Unbeachtlichkeit einer Zulage als Praxisanleiter für die Bestimmung der Arbeitsvorgänge im Pflegedienst

Orientierungssätze: 1. Einzeltätigkeiten können bei der Bestimmung von Arbeitsvorgängen iSv. § 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TV-KAH und TVöD/VKA dann nicht zusammengefasst werden, wenn die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch voneinander getrennt sind. Hierfür reicht jedoch die theoretische Möglichkeit, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben verwaltungstechnisch isoliert auf andere Beschäftigte zu übertragen, nicht aus (Rn. 20).