ArbG Bielefeld, vom 17.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1058/18
Bedienung einer selbstfahrenden Reinigungsmaschine als ArbeitsvorgangErforderlichkeit eines nicht unerheblichen Zeitanteils für bestimmte Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvorgangs
LAG Hamm, Urteil vom 04.04.2019 - Aktenzeichen 11 Sa 1169/18
DRsp Nr. 2019/9356
Bedienung einer selbstfahrenden Reinigungsmaschine als ArbeitsvorgangErforderlichkeit eines nicht unerheblichen Zeitanteils für bestimmte Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvorgangs
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