LAG Hamm - Urteil vom 04.04.2019
11 Sa 1169/18
Normen:
TVöD -V VKA § 12 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 17.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1058/18

Bedienung einer selbstfahrenden Reinigungsmaschine als ArbeitsvorgangErforderlichkeit eines nicht unerheblichen Zeitanteils für bestimmte Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvorgangs

LAG Hamm, Urteil vom 04.04.2019 - Aktenzeichen 11 Sa 1169/18

DRsp Nr. 2019/9356

Bedienung einer selbstfahrenden Reinigungsmaschine als Arbeitsvorgang Erforderlichkeit eines nicht unerheblichen Zeitanteils für bestimmte Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvorgangs