SG Reutlingen, vom 19.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 448/02
Bedrohung durch Entlassung nach § 175 SGB III bei älteren Arbeitnehmern
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2005 - Aktenzeichen L 5 AL 5233/03
DRsp Nr. 2006/27624
Bedrohung durch Entlassung nach § 175SGB III bei älteren Arbeitnehmern
Nicht iS von § 175SGB III von Entlassung bedroht sind ältere Arbeitnehmer, die nach Manteltarifvertrag nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden können. Sie fallen auch dann nicht unter den Schutzzweck der Norm, wenn auf die ordentliche Unkündbarkeit durch Haustarifvertrag mit Zustimmung der Arbeitnehmer verzichtet wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]