SG Mainz, vom 12.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 ER 45/05 KR
Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.06.2005 - Aktenzeichen L 5 ER 37/05 KR
DRsp Nr. 2008/17020
Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage
Gegen die Feststellung der Krankenkasse, dass die freiwillige Mitgliedschaft nach § 191 S. 1 Nr. 3 SGB V beendet ist, haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]