LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 25.10.2017
3 Sa 61/17
Normen:
ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 30.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 122/16

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Bestellung zum Geschäftsführer

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.10.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 61/17

DRsp Nr. 2018/2193

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Bestellung zum Geschäftsführer

1. In dem Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages durch einen angestellten Mitarbeiter liegt im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Nach dem Willen der vertragsschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstvertrag nicht noch ein Arbeitsvertrag ruhend fortbestehen. 2. Eine andere Auslegung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, soweit zumindest deutliche Anhaltspunkte eine abweichende Beurteilung nahelegen (wie etwa eine befristete Übertragung bei sonst unveränderten Vertragsbedingungen).

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund - Kammern Neubrandenburg - vom 30.03.2017 - Az. 11 Ca 122/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Bestand eines Arbeitsverhältnisses und in diesem Zusammenhang um die Rechtswirksamkeit einer Kündigung.