1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund - Kammern Neubrandenburg - vom 30.03.2017 - Az.
2. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Bestand eines Arbeitsverhältnisses und in diesem Zusammenhang um die Rechtswirksamkeit einer Kündigung.
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