OLG München - Endurteil vom 04.12.2019
7 U 2464/18
Normen:
BGB § 626;
Fundstellen:
AG 2020, 260
BB 2020, 180
DB 2020, 784
Vorinstanzen:
LG München I, vom 15.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen O 1197/17

Beendigung eines VorstandsdienstverhältnissesPflichtverletzungen eines Vorstandsmitglieds gegenüber einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft

OLG München, Endurteil vom 04.12.2019 - Aktenzeichen 7 U 2464/18

DRsp Nr. 2020/276

Beendigung eines Vorstandsdienstverhältnisses Pflichtverletzungen eines Vorstandsmitglieds gegenüber einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft

1. Soweit Dienstverhältnisse zu einer Muttergesellschaft und einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft bestehen, können Pflichtverletzungen eines Vorstandsmitglieds gegenüber der einen Gesellschaft auch Kündigungsgründe für das Dienstverhältnis gegenüber der anderen Gesellschaft darstellen. 2. Das Vertrauen des zuständigen Organs der einen Gesellschaft in den Dienstnehmer wird auch durch Pflichtverletzungen gegenüber der anderen Gesellschaft erschüttert.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 15.6.2018 (Az.: 5 HK O 1197/17) im Kostenpunkt und in Ziffern I. und II. des Tenors aufgehoben.

2.

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien mit Dienstvertrag vom 30.9.2014 mit Wirkung zum 1.10.2014 begründete Vorstandsdienstverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 16.9.2016 nicht beendet worden ist, sondern über den 16.9.2016 bis zum 30.9.2017 bestand.

3.

Die Widerklage wird insgesamt abgewiesen.

4.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. 6.