Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 15.6.2018 (Az.: 5 HK
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien mit Dienstvertrag vom 30.9.2014 mit Wirkung zum 1.10.2014 begründete Vorstandsdienstverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 16.9.2016 nicht beendet worden ist, sondern über den 16.9.2016 bis zum 30.9.2017 bestand.
3.Die Widerklage wird insgesamt abgewiesen.
4.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. 6.
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