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Die Beteiligten streiten um die Befreiung des Klägers, der auf Grund seines freiwilligen Beitritts zur Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Pflichtmitglied des berufsständischen Versorgungswerks der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau ist, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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