Der Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks vom 15. Juli 2014 - 376 622 683 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. November 2015 -
Das Urteil des Verwaltungsgerichts und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts werden aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
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