I
Die Beteiligten streiten um die Befreiung der Klägerin als selbstständige Physiotherapeutin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die 1953 geborene Klägerin ist seit dem 1. September 1996 als Physiotherapeutin mit einer eigenen Praxis für Physiotherapie und Massage selbstständig tätig. Vom 15. März 1998 bis zum 31. Januar 1999 beschäftigte sie eine Krankengymnastin und Physiotherapeutin, deren Bruttoarbeitsentgelt für diesen Zeitraum 21.756 DM betrug und für die die Klägerin Sozialversicherungsbeiträge abführte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|