I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Januar 2013 - 4 Ca 1016/12 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 6.800,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin ist 33 Jahre alt (..... 1980) und Mutter zweier Kinder. Sie war befristet vom 1. Oktober 2010 bis 31. Juli 2012 bei der Beklagten mit durchschnittlich 24 Wochenstunden entsprechend einem Arbeitsvertrag vom 1. Oktober 2010 (Bl. 4-6 d.A.) als Erzieherin mit ca. 1.700,-- EUR brutto monatlich beschäftigt.
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