BVerwG - Beschluss vom 10.01.2018
1 VR 14.17
Normen:
VereinsG § 3 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2; VereinsG § 3 Abs. 4 S. 2-3; VereinsG § 9 Abs. 1; VereinsG § 9 Abs. 3 S. 1-2; VereinsG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 und S. 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 1; VwVfG § 13 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
NVwZ 2018, 1485

Befugnis einer dem verbotenen Verein nicht eingegliederten selbständigen Organisation zur Anfechtung einer gegenüber dem Verein ergangenen Verfügung; Anfechtungsbefugnis aus dem Verbot der Verwendung von Kennzeichen durch Gleichen im Wesentlichen mit jenen des verbotenen Vereins

BVerwG, Beschluss vom 10.01.2018 - Aktenzeichen 1 VR 14.17

DRsp Nr. 2018/14539

Befugnis einer dem verbotenen Verein nicht eingegliederten selbständigen Organisation zur Anfechtung einer gegenüber dem Verein ergangenen Verfügung; Anfechtungsbefugnis aus dem Verbot der Verwendung von Kennzeichen durch Gleichen im Wesentlichen mit jenen des verbotenen Vereins

Eine dem verbotenen Verein nicht eingegliederte selbständige Organisation ist zur Anfechtung einer gegenüber dem Verein ergangenen Verfügung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG nicht befugt. Eine Anfechtungsbefugnis ergibt sich auch nicht aus dem Verbot, Kennzeichen zu verwenden, die jenen des verbotenen Vereins im Wesentlichen gleichen (§ 9 Abs. 3 VereinsG).

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Antragsverfahren auf 15 000 € festgesetzt.

Normenkette:

VereinsG § 3 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2; VereinsG § 3 Abs. 4 S. 2-3; VereinsG § 9 Abs. 1; VereinsG § 9 Abs. 3 S. 1-2; VereinsG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 und S. 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 1; VwVfG § 13 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I

Der im Jahr 1981 gegründete Antragsteller ist ein sogenannter "Charter" des Hells Angels Motorcycle Club. Er ist vereinsrechtlich nicht verboten. Bis zum 15. März 2017 verwendeten er und seine Mitglieder in der Öffentlichkeit das aus einem "Center-Patch", einem "Top-Rocker" und dem die Ortsbezeichnung wiedergebenden " Bottom-Rocker" bestehende Kennzeichen des Vereins.