Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang dem Kläger als ermächtigtem Arzt die Befugnis zur (Weiter-)überweisung zu erteilen ist.
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