Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.04.2016 verkündete Urteil der8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (
Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 34.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2015 zu zahlen, Zug um Zug gegen die Übertragung der Beteiligung des Klägers an der A "1" GmbH und Co. KG in Höhe von 50.000,00 EUR.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1. mit der Annahme der vorgenannten Beteiligung in Verzug befindet.
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