LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.10.2003 L 3 RJ 2585/03
Normen:
FRG § 22b Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 6 RJ 226/03 - 10.04.2003,
Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte im Fremdrentenrecht
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2003 - Aktenzeichen L 3 RJ 2585/03
DRsp Nr. 2006/24189
Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte im Fremdrentenrecht
Wenn für die Rente aus eigener Versicherung bereits 25 Entgeltpunkte zum Erhalt der Grundsicherung zugrundegelegt worden sind, findet § 22b Abs. 1 S. 1 FRG für eine Hinterbliebenenrente mit der Rechtsfolge Anwendung , dass dann für eine Hinterbliebenenrente keine weiteren FRG-Entgeltpunkte mehr berücksichtigt werden können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]