LAG Köln - Urteil vom 10.05.2017
11 Sa 72/16
Normen:
AÜG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 05.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3194/15

Begriff der ArbeitnehmerüberlassungAnsprüche eines Angehörigen des fliegenden Personals einer Luftverkehrsgesellschaft auf Übergangs- und Altersversorgung

LAG Köln, Urteil vom 10.05.2017 - Aktenzeichen 11 Sa 72/16

DRsp Nr. 2018/1851

Begriff der Arbeitnehmerüberlassung Ansprüche eines Angehörigen des fliegenden Personals einer Luftverkehrsgesellschaft auf Übergangs- und Altersversorgung

Durch die Stellung von fliegendem Personal im Rahmen eines sogenannten "Wet-Lease-Vertrages" begründet keine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen mit dem Leasingnehmer. Insbesondere handelt es sich auch nicht um gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 05.11.2015 - 5 Ca 3194/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AÜG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Übergangsversorgung und Altersversorgung.

Die Klägerin ist am . .19 geboren, die Beklagte ist eine deutsche Luftverkehrsgesellschaft.

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