Der Streit der Parteien geht um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die am 22. Dezember 1938 geborene Klägerin ist von Beruf Wirtschafterin und staatlich anerkannte Erzieherin. Sie trat am 11. Dezember 1979 in die Dienste der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Nach Ziff. 1 des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 12. Dezember 1979 wurde die Klägerin als Gruppenleiterin für die G Werkstätten WfB eingestellt. Unter Ziff. 3 des Arbeitsvertrages ist bestimmt, daß "der Vergütungsberechnung ... die Bestimmungen des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|