Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. April 2016 - 17 Sa 951/15 E - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 5. September 2013, der am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist.
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