1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Dezember 2008 -
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 8. Februar 2008 -
3. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.
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