1. Die Revisionen des Klägers und des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 14. Oktober 2011 - 12 Sa 52/10 - werden zurückgewiesen.
2. Von den Kosten der Revision haben der Kläger sieben Zehntel und das beklagte Land drei Zehntel zu tragen.
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