BAG - Urteil vom 23.10.2013
4 AZR 321/12
Normen:
Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) Anlage 1a Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen Nr. 5; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 3; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 4; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) Anlage 2 Teil A; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung Nr. 4;
Fundstellen:
AP BAT 1975 § 22, 23 Nr. 333
AuR 2014, 285
NZA
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 14.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 52/10
ArbG Karlsruhe, vom 08.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 661/09

Begriff der Lehrkraft im Sinne der Anlage 1a zum BAT

BAG, Urteil vom 23.10.2013 - Aktenzeichen 4 AZR 321/12

DRsp Nr. 2014/9022

Begriff der Lehrkraft im Sinne der Anlage 1a zum BAT

Orientierungssätze: 1. Führt ein Laboringenieur an einer Hochschule eigene, auf Wissensvermittlung und -vertiefung ausgerichtete Lehrveranstaltungen durch, handelt es sich um die Tätigkeit einer Lehrkraft im tariflichen Sinne. 2. Soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist, gilt für Lehrkräfte weder die Anlage 1a zum BAT noch die Entgeltordnung zum TV-L.

1. Die Revisionen des Klägers und des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 14. Oktober 2011 - 12 Sa 52/10 - werden zurückgewiesen.

2. Von den Kosten der Revision haben der Kläger sieben Zehntel und das beklagte Land drei Zehntel zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) Anlage 1a Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen Nr. 5; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 3; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 4; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) Anlage 2 Teil A; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder () Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung Nr. ;