1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Januar 2011 - 10 Sa 744/10 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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