LAG Köln - Urteil vom 16.01.2019
3 Sa 392/18
Normen:
TVöD Bund § 12; TV EntGO Bund EG 13;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 28.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1480/17

Begriff der qualifizierten Übersetzung im Sinne von EG 13 Ziff. 1 TV EntgO Bund

LAG Köln, Urteil vom 16.01.2019 - Aktenzeichen 3 Sa 392/18

DRsp Nr. 2020/14646

Begriff der "qualifizierten Übersetzung" im Sinne von EG 13 Ziff. 1 TV EntgO Bund

Zu den Voraussetzungen des Tarifmerkmals der "qualifizierten Übersetzung" in EG 13 (teilweise parallel zu LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 412/17)

1. Nach Protokollerklärung Nr. 4 zu EG 13 Ziff. 1 TV EntgO Bund übersetzen Beschäftigte u.a. dann qualifiziert, wenn die Übersetzung besonderen qualitativen Anforderungen genügt, weil sie keiner weiteren Kontrolle mehr unterliegt. Dieses Qualifikationsmerkmal ist schon dann erfüllt, wenn die von dem/der Beschäftigten angefertigten Übersetzungen im Arbeitsalltag in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle de facto nicht mehr kontrolliert werden, bevor sie ihre bestimmungsgemäße Verwendung finden. Eine nur gelegentlich stattfindende stichprobenartige Kontrolle steht dem Qualifikationsmerkmal nicht entgegen. 2. Erst recht kommt es nicht darauf an, ob der/die Beschäftigte in eine hierarchische Behördenstruktur eingebunden ist und aus diesem Grund grundsätzlich auch einer Fachkontrolle unterliegt.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 28.03.2018 - 2 Ca 1480/17 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD Bund § 12; TV EntGO Bund EG 13;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die richtige Eingruppierung der Klägerin.