Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.11.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.933,29 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus 264,18 € seit dem 12.12.2013, aus 226,16 € seit dem 19.02.2014, aus 266,77 € seit dem 01.05.2014, aus 281,19 € seit dem 24.06.2014, aus 136,99 € seit dem 30.08.2014, aus 100,94 € seit dem 29.04.2015, aus 108,15 € seit dem 18.09.2014, aus 163,24 € seit dem 29.10.2014, aus 126,14 € seit dem 19.12.2014, aus 148,40 € seit dem 19.12.2014 und aus 111,13 € brutto seit dem 12.02.2015 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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