Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2011 - 4 Sa 129/11 B - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen auf den Betrag iHv. 100,88 Euro erst ab dem 21. August 2013 zu zahlen hat.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|