BGH vom 04.12.1981
I ZR 200/79
Normen:
HGB § 84 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 84 HGB
DB 1982, 590
DRsp II(210)305b-c
DRsp II(210)52Nr. 19
VersR 1982, 343
WM 1982, 272

Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

BGH, vom 04.12.1981 - Aktenzeichen I ZR 200/79

DRsp Nr. 1996/14350

Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

Wer seinen Arbeitsplatz in den Geschäftsräumen des Unternehmers (hier: Immobilienmakler) hat, seine gesamte Korrespondenz auf Firmenbögen des Unternehmers führt, alle Briefe vom Geschäftsführer des Unternehmers unterschreiben läßt, mehrfach am Tage zum Geschäftsführer gerufen wird und wichtigere Verhandlungen nur unter dessen persönlicher Teilnahme führt, hat trotz der Bezeichnung »freier Mitarbeiter« (hier: eines Immobilienmaklers) die Stellung eines Angestellten inne.

Normenkette:

HGB § 84 Abs. 2 ;
Fundstellen
AP Nr. 2 zu § 84 HGB
DB 1982, 590
DRsp II(210)305b-c
DRsp II(210)52Nr. 19
VersR 1982, 343
WM 1982, 272