BAG - Urteil vom 12.12.2013
8 AZR 1023/12
Normen:
BGB § 613a;
Fundstellen:
AP BGB § 613a Nr. 447
ArbRB 2014, 68
AuR 2014, 157
BB 2014, 435
BB 2014, 637
EzA-SD 2014, 14
NZA 2014, 436
NZA-RR 2014, 6
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 19.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 436/11
ArbG Lübeck, vom 27.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 903/11

Begriff des BetriebsübergangsRechtsfolgen der Übernahme bei einem bestimmten Entleiher eingesetzten Leiharbeitnehmer durch ein anderes Leiharbeitsunternehmen

BAG, Urteil vom 12.12.2013 - Aktenzeichen 8 AZR 1023/12

DRsp Nr. 2014/2478

Begriff des Betriebsübergangs Rechtsfolgen der Übernahme bei einem bestimmten Entleiher eingesetzten Leiharbeitnehmer durch ein anderes Leiharbeitsunternehmen

Orientierungssatz: Übernimmt ein Leiharbeitsunternehmen von einem anderen Leiharbeitsunternehmen lediglich die bei einem bestimmten Entleiher eingesetzten Leiharbeitnehmer und setzt diese nunmehr aufgrund des ebenfalls übernommenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages weiterhin bei diesem Entleiher ein, so stellt dies keinen Betriebsteilübergang dar, weil die übernommenen Leiharbeitnehmer für sich allein betrachtet keinen übergangsfähigen Betriebsteil dargestellt haben.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. April 2012 - 5 Sa 436/11 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 613a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen seit dem 1. April 2011 ein Arbeitsverhältnis besteht.