BAG - Urteil vom 24.03.2010
4 AZR 727/08
Normen:
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte im KAH (TV-Ärzte KAH vom 22. November 2006) § 1 Abs. 1; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte im KAH (TV-Ärzte KAH vom 22. November 2006) Abs. 1 Alt. 1, 2. der Protokollnotiz zu § 1 Abs. 1 sowie § 12 Entgeltgruppe Ä 2;
Fundstellen:
AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 13
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 24.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 85/07
ArbG Hamburg, vom 11.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 265/07

Begriffe der ärztlichen Tätigkeit [§ 1 Abs. 1 TV-Ärzte KAH] und des Qualitätsmanagers [§ 12 TV-Ärzte KAH]

BAG, Urteil vom 24.03.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 727/08

DRsp Nr. 2010/13885

Begriffe der "ärztlichen Tätigkeit" [§ 1 Abs. 1 TV-Ärzte KAH] und des "Qualitätsmanagers" [§ 12 TV-Ärzte KAH]

Orientierungssätze: 1. Mit dem Begriff der "ärztlichen Tätigkeiten" wird regelmäßig an das einschlägige Medizinalrecht angeknüpft, nach dem die Approbation als Arzt/Ärztin Voraussetzung der Ausübung des ärztlichen Berufes ist. Nach Abs. 1 1. Alt. der Protokollnotiz zu § 1 Abs. 1 TV-Ärzte KAH ist die erfolgte Approbation als Arzt/Ärztin eine notwendige, jedoch nicht hinreichende Voraussetzung, um in den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags zu gelangen. 2. Der Begriff "Qualitätsmanager" nach Entgeltgruppe Ä 2 des § 12 TV-Ärzte KAH wird erst in der Zusammenschau mit dem Obersatz "Ärzte, die überwiegend ein spezifisches ärztliches Arbeitsfeld erfüllen" mit Inhalt erfüllt.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. April 2008 - 7 Sa 85/07 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte im KAH (TV-Ärzte KAH vom 22. November 2006) § 1 Abs. 1; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte im KAH (TV-Ärzte KAH vom 22. November 2006) Abs. 1 Alt. 1, 2. der Protokollnotiz zu § 1 Abs. 1 sowie § 12 Entgeltgruppe Ä 2;

Tatbestand: