BSG - Beschluss vom 28.12.2005
B 2 U 52/05 B
Normen:
MRK Art. 6 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 160a Abs. 2 S. 3 ;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 14.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen L 17 U 16/04
SG Würzburg, vom 19.01.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 180/87

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei überlanger Verfahrensdauer als Verfahrensfehler

BSG, Beschluss vom 28.12.2005 - Aktenzeichen B 2 U 52/05 B

DRsp Nr. 2007/16223

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei überlanger Verfahrensdauer als Verfahrensfehler

Die Zulassung der Revision wegen Verstoßes gegen Art. 6 MRK (Recht auf ein faires, in angemessener Frist durchzuführendes Verfahren) ist nicht gerechtfertigt, wenn der Beschwerdeführer nicht darlegt, dass die überlange Verfahrensdauer den Inhalt der LSG-Entscheidung beeinflusst hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

MRK Art. 6 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 160a Abs. 2 S. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen.

Einen Verfahrensmangel, auf dem das angefochtene Urteil beruhen kann, hat die Klägerin nicht im Sinne des § 160a Abs 2 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) "bezeichnet".