Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 07.08.2019 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem Klageverfahren gegen einen Erstattungsbescheid iHv 100,96 EUR.
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