Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. Mai 2019 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit sind Leistungen der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland.
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