LSG Bayern, vom 16.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 SF 128/12
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung des Verfahrensmangels einer rechtswidrigen Ablehnung von ProzesskostenhilfeDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheZulässigkeit der Erhebung von Gerichtsgebühren bei Klagen auf Entschädigung wegen überlanger VerfahrensdauerBerücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
BSG, Beschluss vom 01.06.2017 - Aktenzeichen B 10 ÜG 30/16 B
DRsp Nr. 2017/10969
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung des Verfahrensmangels einer rechtswidrigen Ablehnung von ProzesskostenhilfeDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheZulässigkeit der Erhebung von Gerichtsgebühren bei Klagen auf Entschädigung wegen überlanger VerfahrensdauerBerücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
1. Grundsätzlich ist die Rüge gegen die unanfechtbare Ablehnung einer PKH-Gewährung ausgeschlossen. Daher kann im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensmangel nicht die rechtswidrige Ablehnung von PKH als solche geltend gemacht werden, sondern nur eine Ablehnung, die verfassungsrechtlich fundierte prozessuale Gewährleistungen verletzt, weil sie auf Willkür beruht und damit gegen Art. 3 Abs. 1SGG und das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten verstößt.
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