LSG Niedersachsen-Bremen, vom 06.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 91/18
SG Bremen, vom 02.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 431/16
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung einer DivergenzBezeichnung eines VerfahrensmangelsDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
BSG, Beschluss vom 02.05.2023 - Aktenzeichen B 5 R 140/22 B
DRsp Nr. 2023/7536
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung einer DivergenzBezeichnung eines VerfahrensmangelsDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
1. Zur Bezeichnung einer Divergenz im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2SGG sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht – hier verneint für geltend gemachte Abweichungen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Gewährung von Übergangsgeld zwischen zwei Leistungen zur Teilhabe.
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