Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten um die Versicherungspflicht des Klägers in den Zweigen der Sozialversicherung aufgrund Beschäftigung bei der Beigeladenen als Versicherungsmakler und Handelsvertreter ab 1.10.2014 bis Mitte 2016.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|