Die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 23. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Im Übrigen verbleibt es bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.
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