Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. Dezember 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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Der Kläger begehrt im Wege des Überprüfungsverfahrens die Anerkennung von Gesundheitsschäden infolge von Strahlenbelastung während seiner 12-jährigen Dienstzeit bei der Bundeswehr als Wehrdienstbeschädigung und entsprechende Entschädigungsleistungen.
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