BSG - Beschluss vom 09.06.2023
B 2 U 7/23 B
Normen:
SGG § 62; SGG § 103; SGG § 116 S. 2; SGG § 118 Abs. 1 S. 1; SGG § 128 Abs. 1 S. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2; SGG § 160a Abs. 2 S. 3; SGG § 163; ZPO § 397; ZPO § 402; ZPO § 403; ZPO § 411 Abs. 3 S. 1-2; ZPO § 411 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 09.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 263/17
SG Nürnberg, vom 22.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 323/15

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung von VerfahrensmängelnRüge einer unzutreffenden Beweiswürdigung, einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht und einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BSG, Beschluss vom 09.06.2023 - Aktenzeichen B 2 U 7/23 B

DRsp Nr. 2023/10424

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Bezeichnung von Verfahrensmängeln Rüge einer unzutreffenden Beweiswürdigung, einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht und einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne, so müssen die diesen vermeintlich begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden. Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG, ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht, auf dem Mangel beruhen kann – hier verneint für die Rügen einer unzutreffenden Beweiswürdigung, einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht und einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Verletzung des Fragerechts in einem Rechtsstreit zur Anerkennung weiterer Unfallfolgen nach einem Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. November 2022 wird als unzulässig verworfen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 62; SGG § 103; SGG § 116 S. 2; SGG § 118 Abs. 1 S. 1; SGG § 128 Abs. 1 S. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2; SGG § 160a Abs. 2 S. 3; SGG § 163; ZPO § 397; ZPO § 402; ZPO § 403;