Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. November 2022 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Beschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit hat das LSG mit Urteil vom 25.11.2022 einen Anspruch der Klägerin auf Versorgung nach dem
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