Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.10.2018 - S
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der zu erstattenden Kosten für ein isoliertes Widerspruchsverfahren nach § 63 Abs. 3 SGB X streitig.
Der Kläger ist als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Er bezieht seit 2010 durchgehend vom Jobcenter C Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.
Mit Bescheid vom 07.01.2014 stellte der Beklagte den vollständigen Wegfall der Grundsicherungsleistungen für die Zeit vom 01.02.2014 bis 30.04.2014 wegen wiederholter Pflichtverletzung fest. Hiergegen legte der Kläger Widerspruch ein, dem der Beklagte mit Bescheid vom 27.03.2015 abhalf. Er übernahm die Kosten des Widerspruchsverfahrens dem Grund nach.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|